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BBK Nr. 24 vom

Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode

Anmerkungen zum

Ulrich Burkhardt, Thomas Müller und Carolin Bucherer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]BMF, Schreiben vom 12. 5. 2015 - IV C 6 - S 2174/07/10001: 002 NWB UAAAE-90676 Das zur Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG (Lifo-Methode) Stellung bezogen. Aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2000 war es in der Vergangenheit bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen im Hinblick auf die Anwendungsvoraussetzungen zur Bewertung nach der Lifo-Methode gekommen.

Die zentralen Aussagen des BMF-Schreibens sind:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anwendungsbereich:
Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren
Rz. 1
Anwendungsvoraussetzung:
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen GoB: Vereinfachung bei der Bewertung des Vorratsvermögens; mengenmäßig vollständige Erfassung der am Schluss des Wirtschaftsjahres vorhandenen Wirtschaftsgüter.
Rz. 2 und 3
Durchführung allgemein:
Gruppenbildung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern zulässig: Funktionsgleichheit oder gleiche Warengattung; Bewertungsgruppe ist einheitlich zu bewerten, keine Übereinstimmung mit der tatsächlichen Verbrauchsfolge erforderlich.
Rz. 4 und 5
Lif...

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