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            BBK Nr. 24 vom 
Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode
Anmerkungen zum
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]BMF, Schreiben vom 12. 5. 2015 - IV C 6 - S 2174/07/10001: 002 NWB UAAAE-90676 Das zur Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG (Lifo-Methode) Stellung bezogen. Aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2000 war es in der Vergangenheit bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen im Hinblick auf die Anwendungsvoraussetzungen zur Bewertung nach der Lifo-Methode gekommen.
Die zentralen Aussagen des BMF-Schreibens sind:
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| Anwendungsbereich: | Wirtschaftsgüter
				des Vorratsvermögens: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige
				Erzeugnisse, Waren | Rz. 1 | 
| Anwendungsvoraussetzung: | Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen GoB: Vereinfachung bei
				der Bewertung des Vorratsvermögens; mengenmäßig vollständige Erfassung der am
				Schluss des Wirtschaftsjahres vorhandenen Wirtschaftsgüter. | Rz. 2 und 3 | 
| Durchführung
				allgemein: | Gruppenbildung bei gleichartigen
				Wirtschaftsgütern zulässig: Funktionsgleichheit oder gleiche Warengattung;
				Bewertungsgruppe ist einheitlich zu bewerten, keine Übereinstimmung mit der
				tatsächlichen Verbrauchsfolge erforderlich. | Rz.
				4 und... |