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Rückstellung wegen Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
Überblick über die Finanzrechtsprechung und Verwaltungsauffassung
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Stand der Rechtsprechung
[i]Happe, Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen, BBK 1/2012 S. 23 NWB JAAAD-98966 Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt hat der BFH entschieden, dass das jeweilige Vermittlungsgeschäft mit der Zahlung der Provision durch das Versicherungsunternehmen noch nicht abgeschlossen sei, sondern sich wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Nachbetreuung in einem Erfüllungsrückstand befinde. Die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bei der Betreuung abgeschlossener Versicherungsverträge setze jedoch voraus, dass der Versicherungsvertreter aufgrund einer hinreichend bestimmten Individualvereinbarung rechtlich zur Nachbetreuung verpflichtet sei, für die weitere Nachbetreuung kein gesondertes Entgelt erhalte und die Nachbetreuung nicht selbst durchführe.
Auch wenn die Grundsatzentscheidung, dass die Bildung von Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zulässig sein kann, bereits lange zurückliegt, hat sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung erst im Kalenderjahr 2012 – nach Bestätigung dieser Rechtsprechung durch weitere BFH-Urteile – angeschlossen.
II. Rechtliche Verpflichtung
[i]Adrian, Rückstellung für die Nachbetreuungsverpflichtung von Versicherungsverträgen, StuB 13/2014 S. 483 NWB BAAAE-68348 Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbet...