Karsten Webel
            
            
    Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung
3. Aufl. 2015
ISBN Online: 978-3-482-61063-9
                            ISBN Print: 978-3-482-58983-6
                
        
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            Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung (3. Auflage)
Anhang
1. Prüfungsschemata
Die vollendete Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
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–  | Täter:  | „wer” = jedermann  | |
–  | Erfolg:  | „Steuern verkürzt” oder  | |
Problemfelder: Steuerliche Nebenleistungen; Kirchensteuer; Bekanntgabefiktion; Korrekturvorschriften; Vorauszahlungen; Schätzung; Abgrenzung: Steuerverkürzung auf Dauer – auf Zeit; Kompensationsverbot   | |||
„einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt”  | |||
Problemfelder: Abgrenzung Steuervorteil-Steuerverkürzung; Feststellungsbescheid; Bestandskraft  | |||
–  | Handlung:  | „den Finanzbehörden”   | |
„über steuerlich erhebliche Tatsachen”  | |||
Problemfelder: verfassungswidrige Steuern; Abgrenzung Tatsachen-Beweismittel-Rechtsauffassung  | |||
„unvollständige oder unrichtige Angaben macht”  | |||
Problemfelder: tatsächliche Verständigung; Selbstanzeigeverfahren; Ehegattengattenveranlagung  | |||
–  | Kausalität:  | „und dadurch”  | 
b) 
Subjektiver Tatbestand
= Täter muss hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalität Kenntnis gehabt haben und den Willen, sie zu verwirklichen. Vorsatz ist somit das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Drei Formen:
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–  | Direkter Vorsatz 1. Grades (Absicht) = Der Täter will den tatbestandlichen Erfolg und hält ihn für möglich.  | |
–  | Dire...  |