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BBK Nr. 24 vom Seite 1150

Wegfall außerordentlicher Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Christian Maier und Dr. Benjamin Roos

[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015Mit dem Ziel einer EU-weiten Harmonisierung von Jahresabschlüssen hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zum Teil zu erheblichen Änderungen im HGB geführt. So erfolgte bisher der Ausweis der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in separaten Posten. Zukünftig sind Angaben zu ähnlich gelagerten Sachverhalten nur noch im Anhang vorgesehen. Die GuV-Posten außerordentliche Erträge und Aufwendungen fallen entsprechend weg. Nachfolgend werden die Rechtslage vor und nach BilRUG einander gegenübergestellt sowie die Auswirkungen der Neuregelung auf die Bilanzanalyse aufgezeigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Umsetzung europäischer Vorgaben

[i]Verlagerung in den AnhangWie bereits im Referentenentwurf angekündigt, hat sich nun auch nach der endgültigen Verabschiedung des BilRUG durchgesetzt, dass die bisherige Darstellung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen nach § 275 Abs. 2 Nr. 15 und 16 HGB bzw. § 277 Abs. 4 HGB dahingehend geändert wird, dass die Posten künftig entfallen.

Stattdessen sind „Aufwendungen und Erträge von ‚außergewöhnlicher Größenordnung...

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