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Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode
Anmerkungen zum
Mit [i]Happe, Teilwertabschreibungen auf das Vorratsvermögen – BFH konkretisiert die Voraussetzungen zur Teilwertermittlung, BBK 17/2015 S. 802 NWB FAAAF-00485 Schreiben vom hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Bewertung des Vorratsvermögens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG (Lifo-Methode) Stellung bezogen. Aufgrund der bestehenden Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2000 war es in der Vergangenheit bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen im Hinblick auf die Anwendungsvoraussetzungen zur Bewertung nach der Lifo-Methode gekommen.
Gegenüber dem bereits im November des vergangenen Jahres vorgelegten Entwurf hat die endgültige Fassung nur geringfügige Änderungen erfahren. Das BMF stellt die Zulässigkeit der Anwendung dieses Bewertungsvereinfachungsverfahrens aus Sicht der Finanzverwaltung dar und geht dabei auch auf neuere technische Entwicklungen ein.
Welche [i]BMF, Schreiben vom 12. 5. 2015 - IV C 6 - S 2174/07/10001: 002, BStBl 2015 I S. 462 NWB UAAAE-90676 Auswirkungen die lange erwartete Stellungnahme in der Praxis für die Steuerpflichtigen und ihre Berater hat, soll im Folgenden dargestellt werden.
Der Beitrag geht dabei zunächst auf die handels- und steuerrechtlichen Grundlagen der Lifo-Methode ein. Im Anschluss werden ausgehend von der bereits bestehenden Verwaltungsauffassung die zentralen Aussagen des aktuellen BMF-S...