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Umsetzung der EuGH-Entscheidung zum Inlandsbezug des § 6b EStG durch das StÄndG 2015
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-17553 Nachdem der NWB VAAAE-89472 entschieden hatte, dass das Inlandserfordernis des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV sowie Art. 31 des EWR-Abkommens vereinbar ist, fügte der Gesetzgeber durch das StÄndG 2015 mit Abs. 2a ein weiteres Wahlrecht in § 6b EStG ein, ohne die beanstandete Inlandsklausel ausdrücklich aufzugeben. Anstelle der [i]EuGH, Urteil vom 16. 4. 2015 - Rs. C-591/13 NWB VAAAE-89472 Sofortversteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines begünstigten Wirtschaftsguts kann der Steuerpflichtige nun die Verteilung der auf diesen Veräußerungsgewinn festgesetzten Steuer auf fünf Jahre beantragen. Dies entspricht der Vorschrift des § 36 Abs. 5 EStG, auf dessen Sätze 2 bis 5 verwiesen wird.
Ausführlicher Beitrag s. .
Genügt die Neuregelung den unionsrechtlichen Grundfreiheiten?
[i]Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung auch zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 16. 4. 2015 geeignetDie Neuregelung ist unionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn der EuGH hat hierzu in der Rechtssache „Verder LabTec“ entschieden, dass eine auf fünf Jahre gestaffelte Erhebung der Steuer auf die stillen Reserven anstelle einer sofortigen Steuereinziehung als eine europarechtlich verhältnismäßige Maßnahme anzusehen ist (Ur...