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Einkommensteuer | Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) zum in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. (2) Die in Tz. II.1 des (BStBl 2011 I S. 14) vorgesehene Vereinfachungsregel, wonach bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem im Vergleich zur Gesamtbesitzzeit lin...BStBl 2011 II S. 76