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Abgabenordnung | Von politischer Partei veranstaltetes Rockkonzert als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ergibt sich aus der Ausrichtung, Werbung, Organisation, Gestaltung des Umfelds einschließlich Einlasskontrollen, dass der Kreisverband einer politischen Partei keine politische Kundgebung, sondern ein Rockkonzert veranstaltet hat, unterhält er nach dem mit dem Rockkonzert ungeachtet dessen, dass in den Pausen politische Reden mit Bezug auf einen Kommunalwahlkampf gehalten werden und hierbei jüngere Menschen für die Ziele der Partei gewonnen werden sollen, einen nicht als Zweckbetrieb zu behandelnden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Werden von den Besuchern des Konzerts „freiwillige“ Eintrittsgelder verlangt, stellen die tatsächlich gezahlten Eintrittsgelder keine Spend...