Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 12 vom Seite 10

Vorsicht Verjährung

Dipl.­Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

An Silvester knallen um Mitternacht die Sektkorken. Die Menschen stoßen auf ein gutes neues Jahr an. Das alte Jahr mit all seinen Höhen und Tiefen ist Vergangenheit. Wie ein unbeschriebenes Blatt liegt das kommende Jahr vor uns. Manche stoßen noch aus einem anderen Grund an. Sie freuen sich, dass sie bestimmten Verpflichtungen jetzt nicht mehr nachkommen müssen. Die gegen sie bestehenden Ansprüche sind verjährt. Weniger erfreut sind diejenigen, die ihre Forderungen infolge der Verjährung jetzt nicht mehr durchsetzen können.

Was bedeutet Verjährung

Verjährung bedeutet, dass Ansprüche (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) zwar nach wie vor bestehen, aber rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden können.

Die Verjährungsfrist ist der Zeitraum, der verstreichen muss, bis die Verjährung eintritt. Solange diese Frist noch läuft, hat der Anspruchsberechtigte (= Gläubiger) noch alle Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen. Unter bestimmten Umständen kann er bewirken, dass der Verjährungseintritt zeitlich nach hinten verschoben wird. Je später die Verjährung eintritt, je länger hat der Gläubiger Zeit, seine Ansprüche ggf. gerichtlich durchzuse...