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OLG Zweibrücken Beschluss v. - 3 W 149/12

Leitsatz

Leitsatz:

1. Sieht die Satzung eines Vereins vor, dass zu der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen ist, so genügt dem in aller Regel die Einladung per E-Mail auch ohne elektronische Signatur.

2. Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Einladung zur Mitgliederversammlung, auf der Satzungsänderungen beschlossen werden sollen.

3. Bleibt eine Beschwerde in einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur teilweise erfolglos, so entspricht es dem allgemeinen Kostenteilungsprinzip, einen Bruchteil zu bestimmen, mit dem der Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat. Eine an den Geschäftswerten verschiedener, teilbarer Streitgegenstände orientierte Kostenentscheidung scheidet dagegen aus, weil sie dem Beschwerdeführer ohne sachlichen Grund den Vorteil der Gebührendegression nimmt

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2013 S. 3296
YAAAF-17847

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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OLG Zweibrücken, Beschluss v. 04.03.2013 - 3 W 149/12

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