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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 5 KR 203/15 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs auf eine Leistung nach § 2 Abs. 1a SGB V im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gehört auch die Mitteilung über die aktuelle Ausprägung und den Schweregrad der Erkrankung.

Fundstelle(n):
GAAAF-17840

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.11.2015 - L 5 KR 203/15 B ER

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