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GK Nr. 11 vom Seite 7

Der Kaufvertrag (II) – Sonderfälle und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen grundlegende Regelungen des Kaufvertragsrechts vorgestellt. In diesem Beitrag betrachten wir einige relevante Sonderregelungen genauer. Die Fälle beziehen sich weitgehend auf Vorschriften, die dem Schutz von Verbrauchern dienen und dafür sorgen sollen, dass durch die Vertragsfreiheit einzelne Vertragsparteien durch vertragliche Regelungen nicht benachteiligt werden können.

Was ist ein Verbrauchsgüterkauf?

Beim Verbrauchsgüterkauf geht es nicht um die Unterscheidung zwischen Gebrauchsgütern und Verbrauchsgütern, wie Sie sie aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre kennen. Juristisch handelt es sich beim Verbrauchsgüterkauf um eine Form des einseitigen Handelskaufs.

Rechtsgrundlagen

§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) 

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat

[…]

Das Gesetz definiert genau, dass es sich nur dann um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, wenn der ...