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RENO Nr. 12 vom Seite 14

Keine Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG durch den Patentanwalt

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

An dieser Stelle finden Sie in Zukunft regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

Mit hat der BGH folgende Entscheidung getroffen:

Leitsatz: Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertretung einer Partei oder die Mitwirkung bei der Vertretung einer Partei im gerichtlichen Verfahren kann nicht nach § 11 RVG gegen den Auftraggeber festgesetzt werden.

Sachverhalt

In einer Angelegenheit wegen der Verletzung eines europäischen Patents wird ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung durchgeführt, in dem die Auftraggeberin A durch Rechtsanwalt B vertreten wird. Es wirkt auch der Patentanwalt C in diesem Verfahren aufseiten der Antragstellerin mit. Im Gerichtstermin wird ein Vergleich abgeschlossen, in dem unter anderem die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden.

Fragen und Antworten hierzu

  1. Was bedeutet die Entscheidung „Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben“?

    Diese Entscheidung hat zur Folge, dass jede Partei des ...