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RENO Nr. 12 vom Seite 9

Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Aktenbearbeitung und Korrespondenz

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B. A.; Leipzig

Neben Gerichten und Behörden stehen Kanzleimitarbeiter auch regelmäßig mit Rechtsschutzversicherern in Kontakt. In der RENO 10/2015 S. 10 wurden Grundlagen und Aufbau einer Deckungsanfrage vorgestellt. Dieser Beitrag erklärt, wie während des Mandats mit dem Rechtsschutzversicherer korrespondiert wird und auf welche Stolpersteine das Kanzleipersonal achten muss.

Sobald eine Deckungszusage vorliegt, ist in der Regel zunächst kein weiterer Kontakt mit dem Rechtsschutzversicherer notwendig. Dieser bittet in gewissen Zeitabständen um eine Sachstandsmitteilung. Hier genügt dann meist ein kurzer Hinweis darauf, dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, ein Verhandlungstermin anberaumt wurde oder Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien laufen. Informieren Sie den Versicherer knapp, aber präzise über den aktuellen Verfahrensstand und kündigen Sie einen – geschätzten – Zeitpunkt an, zu dem mit einem Abschluss der Angelegenheit oder zumindest einem neuen Sachstand zu rechnen ist.

Sechs Situationen und wie Sie darauf reagieren

  1. Streitigkeit um die Eintrittspflicht

    Verweigert der Rechtsschutz eine Deckungszusage und will der Mandant sic...