Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung (BMF)
Das BMF hat das Bescheinigungsverfahren für eine Umsatzsteuerbefreiung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB III neu gefasst und den UStAE entsprechend geändert ().
Bestimmte Maßnahmen der Arbeitsförderung fallen gemäß den NWB BAAAD-57539 (2010/0945930) - (BStBl I S. 1375) und - NWB MAAAD-62812 (2011/0166944) - (BStBl I S. 233) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG. Die Maßnahmenträger werden in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II beauftragt bzw. sind durch fachkundige Stellen nach § 85 SGB III als Träger einer beruflichen Weiterbildung zugelassen.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
LAAAF-17419