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Online-Nachricht - Mittwoch, 22.06.2011

Einkommensteuer | Durch Anteilsvereinigung ausgelöste GrESt sofort abziehbar (BFH)

Die Grunderwerbsteuern, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entstehen, sind nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln, sondern können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Eine GmbH musste Grunderwerbsteuern auf die Grundstücke einer Tochtergesellschaft zahlen, nachdem ihr deren Geschäftsanteile zu einem Teil durch eine sog. Sacheinlage zugeführt worden waren; die restlichen Anteile an der Tochtergesellschaft hielt eine weitere Tochtergesellschaft der GmbH.

Dazu führt der BFH weiter aus: Die Grunderwerbsteuern sind den sofort abziehbaren Betriebsausgaben der GmbH und nicht den Anschaffungskosten der eingelegten Anteile zuzuordnen. Besteuerungsobjekt der Grunderwerbsteuer bei der Anteilsvereinigung ist nicht der Erwerb der Gesellschaftsanteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke. Deshalb fehlt es an dem für die Einordnung als Anschaffungskosten erforderlichen inhaltlichen ("finalen") Bezug zum Vorgang des Anteilserwerbs.

Quelle: BFH online

 

Fundstelle(n):
KAAAF-17360