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Online-Nachricht - Freitag, 10.06.2011

Umsatzsteuer | Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen usw. (BMF)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz ().

Hintergrund: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7% für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
Hierzu führt das BMF weiter aus: In Abschn. 12.5 UStAE wird in Abs. 4 folgender Satz 3 eingefügt: „Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden.“ Absch. 12.5 Abs. 4 Satz 3 UStAE ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Hinweis: Das o.g. BMF-Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des BMF zum Herunterladen bereit. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
 

 

Fundstelle(n):
PAAAF-17299