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Abgabenordnung; | Abschaffung der Abgabe-Schonfrist bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen
Die sog. Abgabe-Schonfrist bei USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen wird für nach dem endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume aufgehoben. Im Einzelnen führt das aus: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung v. S 0062 (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das (BStBl 2003 I S. 17) geändert worden ist, die Regelung zu § 152 AO wie folgt geändert: (1) Nr. 7 (Abgabe-Schonfrist) wird aufgehoben. (2) Die bisherige Nr. 8 wird neue Nr. 7. - Die aufgehobene Regelung zur Abgabe-Schonfrist ist auf USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen für vor dem endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume weiterhin anzuwenden. - S. dazu auch NWB Aktuelles Heft 16/2003.