Abweichende Rechtsprechung | Kindergeld während eines Trainee-Programms nach Ende des Studiums (FG)
Nach einem Urteil des FG Münster kann ein Trainee-Programm Teil der Berufsausbildung sein ().
Absolviert ein Kind nach Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fächern Germanistik, Anglistik und Wirtschaftswissenschaft bei einem Verlag gegen geringe Entlohnung ein Trainee-Programm, bei dem alle, den angestrebten Beruf berührenden Sachbereiche durchlaufen werden, liegt eine Berufsausbildung vor. Die Eltern erhalten deshalb weiterhin Kindergeld. Die Revision des FA wurde zugelassen, weil die NWB XAAAC-82581 Trainee-Programme bisher als Arbeitsverhältnis beurteilt hatte.
Fundstelle(n):
MAAAF-17167