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Online-Nachricht - Freitag, 13.05.2011

Umsatzsteuer | Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Pferden (EuGH)

Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen EU-Recht verstoßen ( C‑453/09).


 
Sachverhalt: Mit der vorliegenden Klage wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland vor, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere von Pferden, anwende, die üblicherweise nicht dafür bestimmt seien, für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden, und dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang III verstoße.

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Nach EU-Recht kann auf die Lieferung eines Pferdes nur dann ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann, wenn das Pferd im Hinblick auf seine Schlachtung geliefert wird, um für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln verwendet zu werden. Demzufolge ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen hat.

Quelle: EuGH online

 

Fundstelle(n):
DAAAF-17131