Online-Nachricht - Donnerstag, 12.05.2011
Anlegerschutz | Bankenaufsicht untersagt Einlagengeschäft (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Detlef Braun, Pottenstein, am das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die Rückzahlungen sind durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Gläubigers vorzunehmen.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
IAAAF-17125