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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.05.2011

Sozialrecht | Rentenversicherung fordert Nachzahlung von Leiharbeitsfirmen

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland fordert in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von rund 140 Leiharbeitsunternehmen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Für Juli kündigte der Sprecher der Rentenversicherung Mitteldeutschland Betriebsprüfungen in allen knapp 140 Unternehmen an. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) keine tariffähige Spitzenorganisation ist, weil sie zu wenig Mitglieder hat. Die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge wurden auch rückwirkend für nichtig erklärt. Zehntausende Leiharbeiter haben deshalb Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, einige rückwirkend für mehrere Jahre.

Quelle: dapd


 

Fundstelle(n):
QAAAF-17089