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Online-Nachricht - Dienstag, 03.05.2011

Rentenversicherung | Tipps für Studenten - Jobben und studieren

Ob Studenten auch für befristete Jobs Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und was bei einem Praktikum zu beachten ist, darüber informiert Die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem aktuellen Faltblatt.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Gesetzlich sind Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Allerdings gibt es für sie Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dieses Faltblatt gibt Ihnen und Ihrem Arbeitgeber einen Überblick über die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle. Zugleich zeigt es Ihnen, wie Sie auch mit einem Studentenjob schon etwas für Ihre Rente tun können.
Hinweis: Das Faltblatt steht auf den Internetseiten der  Deutschen Rentenversicherung zur Ansicht und zum Download bereit. Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung gelangen Sie hier.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung online
 

 

Fundstelle(n):
OAAAF-17068