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Online-Nachricht - Donnerstag, 07.04.2011

Insolvenzrechtsreform | Pläne der Bundesregierung für die zweite Stufe (BMJ)

Beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.

In ihrer Rede sagte die Bundesjustizministerin: Die Bundesregierung bereitet den Weg für einen Mentalitätswandel im Insolvenzrecht. Für viele ist Insolvenz gleichbedeutend mit persönlichem Versagen und endgültigem Scheitern. Mit der mehrstufigen Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen so geändert, dass Insolvenz eine echte Chance zum Neuanfang bietet. Auf der zweiten Stufe der Reform wird das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt. Der Anstieg auf 109.000 Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr zeigt, dass die Überschuldung privater Haushalte weiter zunimmt. Aber auch kleinere Unternehmen geraten häufig in finanzielle Schieflage. Zur Überschuldung führen oft unternehmerisches Wagnis und wirtschaftliches Engagement, also genau die Triebkräfte, die unsere Wirtschaft dringend benötigt. Das wirtschaftliche Potential muss im Interesse aller möglichst schnell wieder aktiviert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, einen schnelleren Neustart zu ermöglichen, indem das Verfahren der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt wird. Die Halbierung von sechs auf drei Jahre kann es nicht zum Nulltarif geben. Es muss gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist. Mein Vorschlag ist, eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden. Ich denke an eine Quote von etwa einem Viertel. Kann der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommt es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung.
Zum Hintergrund: Die Insolvenzrechtsreform soll in drei Stufen erfolgen.

  • Die erste Stufe hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen leistet einen Beitrag zur Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen. Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf finden Sie auf den Internetseiten des BMJ. Zur Homepage des BMJ gelangen Sie hier.

  • Die zweite Stufe der Reform wendet sich dem Recht der Verbraucherinsolvenz zu. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Zeit der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zu halbieren. Zu diesem Vorhaben äußerte sich die Bundesjustizministerin heute im Rahmen des Achten Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin. Die Rede können Sie hier nachlesen.

  • Die dritte Stufe der Reform wird sich im Schwerpunkt mit dem Thema Konzerninsolvenz beschäftigen.

Quelle: BMJ online
 

Fundstelle(n):
MAAAF-16934