Einkommensteuererklärung 2010 | Steuernachzahlungen für viele Beamte (NVL)
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist darauf hin, dass viele Beamte bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 mit Steuernachzahlungen rechnen müssen.
Hintergrund: Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Die Vorsorgepauschale beträgt 12% des Arbeitslohnes bis höchstens 1.900 € jährlich. In Steuerklasse III beträgt der Höchstbetrag 3.000 €. Bei Zeitsoldaten und Beamten fällt diese Mindestvorsorgepauschale oft zu hoch aus, da diese Personen keiner Krankenversicherungspflicht unterliegen. Sie erhalten vielmehr über die Beihilfe einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt dabei einen Teil der Krankenversicherung dar. Lediglich der nicht abgedeckte Teil wird durch eine private Krankenversicherung restversichert. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen jedoch sehr gering. Dies kann dann im Ergebnis zu Steuernachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen.
Hierzu führt der NVL weiter aus: Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 €. Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen Beiträgen führt regelmäßig zur Steuernachzahlung. Der NVL weist darauf hin, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand sorgfältig eintragen müssen, um die Nachzahlung möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen. Beiderseits berufstätige Ehegatten sollten außerdem prüfen, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist. Vom Gesetzgeber fordert der Verband eine Nachbesserung, um eine zu hohe Vorsorgepauschale zu vermeiden. Dass durch das Bürgerentlastungsgesetz mehr Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden und Nachzahlungen leisten müssen, ist zu korrigieren.
Quelle: NVL, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
WAAAF-16799