Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Mittwoch, 09.03.2011

Einkommensteuer | Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Steuererklärung 2010

Das Finanzministerium Baden-Württemberg informiert in einer kostenlosen Broschüre über die aktuelle Rechtslage beim Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Hintergrund: Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu geregelt. Künftig können die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden, soweit diese eine Grundversorgung im Krankheitsfall abdecken. Zudem werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder des Rentenversicherungsträgers sowie von der Künstlersozialkasse übernommene Beiträge sind von den gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen abzuziehen.
Hierzu führt das FinMin u.a. aus: Die neue Rechtslage gilt es bei der Steuererklärung 2010 zu berücksichtigen. Mit Hilfe des „Aktuellen Tipps" will das Finanzministerium die Bürger umfassend über die aktuelle Rechtslage informieren, damit die Vorteile der Regelung von den Steuerbürgern auch genutzt werden können. Der aktuelle Tipp enthält eine ausführliche Darstellung der geltenden Rechtslage sowie zahlreiche Beispielsfäll. Er ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er steht außerdem auf den Internetseiten des Finanzministeriums zur Ansicht und zum Download bereit. Zur Homepage des Finanzministeriums gelangen Sie hier.
Quelle: FinMin Baden-Württemberg online

 


 

Fundstelle(n):
BAAAF-16767