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Online-Nachricht - Freitag, 11.02.2011

Lohnsteuer | Mögliche Korrektur in Lohnsteuerbescheinigung 2010 (BMF)

Das BMF weist auf einen möglichen Korrekturbedarf der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung hin, der bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern bestehen kann.

Hintergrund: Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe auch NWB WAAAD-27740 , und vom , NWB AAAAD-53663, zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011) ist der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Arbeitgeberzuschüsse stellen insoweit einen „Korrekturposten“ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dar.

In Fällen, in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Selbstzahler), sind unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung keine Eintragungen vorzunehmen. Arbeitgeberzuschüsse sind unabhängig davon unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
GAAAF-16615