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Online-Nachricht - Montag, 31.01.2011

Finanzverwaltung | Vereinheitlichung der Steuersoftware in allen deutschen Finanzämtern

Die Vereinheitlichung der Steuersoftware in allen deutschen Finanzämtern ist auf einem gutem Weg. Dies teilte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am Donnerstag (27.1.) in Berlin mit.

Hintergrund: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben 2007 festgelegt, im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung) die Informationstechnologie der Steuerverwaltungen der Länder neu zu konzipieren. Ziel ist es, künftig nur mehr eine gemeinsame Steuersoftware zu entwickeln, zu beschaffen und einzusetzen.
Hierzu führte der Bayerische Finanzminister weiter aus: Mittlerweile ist bereits in zwölf Ländern einheitliche Steuersoftware im Einsatz. Bis Ende 2011 werden drei weitere Länder hinzukommen: damit wird ein bedeutender Meilenstein zur Vereinheitlichung der Steuer-IT in Deutschland erreicht. Durch den Einsatz einer einheitlichen Plattform in allen Ländern wird der Einsatz neu entwickelter Programme deutlich beschleunigt. Die Länder setzen gemeinsam mit dem Bund die erheblichen Anstrengungen fort, das Besteuerungsverfahren grundlegend zu modernisieren. „Dadurch verbessern wir die Qualität des Steuervollzugs, erleichtern die Erledigung steuerlicher Pflichten und reduzieren den Bürokratieaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung“, so Fahrenschon. „Wir lösen schrittweise Papier ab und bieten stattdessen möglichst für alle Phasen des Besteuerungsprozesses elektronische Verfahren an.“ Ein Schwerpunkt ist der Abbau von Bürokratie. Das E-Government-Verfahren ELSTER ist dabei wesentliche Grundlage auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen, dienstleistungsorientierten und zukunftsgerichteten Steuerverwaltung. Es ermöglicht eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden und Finanzbeamten. Nahezu alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Lohnsteueranmeldungen in Deutschland werden inzwischen über ELSTER abgewickelt. Hinzu kommen jährlich 48 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen. Mit der elektronischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung erweitert die Steuerverwaltung in den kommenden Jahren ihr elektronisches Serviceangebot. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  • Die der Steuerverwaltung bereits vorliegenden Daten werden den Steuerpflichtigen elektronisch zur Verfügung gestellt. Damit wird das „Ausfüllen“ der Steuererklärung wesentlich erleichtert.

  • Eine Verpflichtung, dieses Angebot zu nutzen, ist damit nicht verbunden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen online
 

Fundstelle(n):
VAAAF-16542