Rheinland-Pfalz | Steuerliche Entlastungen nach Hochwasser (OFD)
Bürger, die durch das Hochwasser im Januar 2011 nachweislich besonders hart getroffen wurden, können mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen rechnen. Nach Bayern und Baden-Württemberg reagiert auch Rheinland-Pfalz auf die prekäre Lage der geschädigten Menschen.
Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände, wie Hausrat oder Kleidung, können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und zur Minderung der Einkommensteuerbelastung führen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden vom Finanzamt geprüft.
Unternehmer, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte können Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Ersatzbeschaffungen von beweglichen Anlagegütern (beispielsweise Büromöbel oder Ladeneinrichtung) geltend machen. Ähnliches gilt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Allen Geschädigten wird empfohlen, sich wegen konkreter steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
KAAAF-16456