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Online-Nachricht - Freitag, 14.01.2011

Einkommensteuer | Reisekosten bei Arbeitnehmerentsendung (OFD)

Die OFD Münster hat zum Werbungskostenabzug bzw. der steuerfreien Erstattung von Reisekosten bei zeitlich befristet ins Inland entsandten Arbeitnehmern Stellung genommen ( Kurzinfo ESt 1/2011).

Hierzu führt die OFD u.a. aus: Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist auszugehen, sofern das mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossene Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Entsendung ruht und der Arbeitnehmer mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen für die Dauer der Entsendung einen eigenständigen Arbeitsvertrag schließt. Durch den Vertragsabschluss wird das aufnehmende Unternehmen zivilrechtlich Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat in der ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung des (neuen) Arbeitgebers von Beginn an eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn er diese nachhaltig aufsucht (R 9.4 Abs. 3 LStR). Die durch die Tätigkeit im Inland entstehenden Aufwendungen können dabei (nur) im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden (R 9.11 LStR). Schließt der Arbeitnehmer mit dem aufnehmenden verbundenen Unternehmen demgegenüber keinen (neuen) Arbeitsvertrag ab, wird durch die befristete Entsendung i.d.R. keine regelmäßige Arbeitsstätte bei dem aufnehmenden Unternehmen begründet (R 9.4 Abs. 3 Satz 5 LStR 2008, R 9.4 Abs. 3 Satz 4 LStR 2011; vgl. auch Verfügung der NWB MAAAD-38577). Die durch die Tätigkeit beim aufnehmenden Unternehmen entstehenden Aufwendungen sind nach den Grundsätzen der Auswärtstätigkeit zu behandeln.

Hinweis: Den vollständigen Text der o.g. Verfügung v. finden Sie in der Datenbank unter der  NWB DokID: NWB PAAAD-59513.

Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
OAAAF-16433