Umsatzsteuer | Steuerbefreiung bei Vermietung von Seeschiffen (EuGH)
Der EuGH hat entschieden, dass die Vermietung eines Schiffes an Endverbraucher zu ausschließlich privaten Zwecken (hier: Vermietung von Hochseeschiffen für Vergnügungsfahrten) nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist ().
Sachverhalt: In den Streitjahren stellte eine luxemburgische Gesellschaft (Bacino Charter Company SA) regelmäßig natürlichen Personen gegen Entgelt ein Schiff, dessen Eigentümerin sie war, mit Besatzung für Hochseevergnügungsreisen zur Verfügung. Die Gesellschaft war der Ansicht, diese Tätigkeit sei von der Mehrwertsteuer befreit.
Hierzu führt der EuGH u.a. aus: Die in der Sechsten EG-Richtlinie (Art. 15 Nr. 5 RL 77/388/EWG) vorgesehene Steuerbefreiung bezieht sich auf die Vermietung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei eingesetzt sind. Damit eine solche Vermietungsleistung nach dieser Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit werden kann, muss der Mieter des betreffenden Schiffes dieses zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verwenden. Wird das Schiff wie im Ausgangsverfahren an Personen vermietet, die es außerhalb jeglicher wirtschaftlicher Tätigkeit ausschließlich zu Vergnügungs- und nicht zu Gewinnzwecken nutzen, erfüllt die Vermietungsleistung nicht die in Art. 15 Nr. 5 RL 77/388/EWG aufgestellten ausdrücklichen Bedingungen für die Mehrwertsteuerbefreiung.
Quelle: EuGH online
Rechtslage in Deutschland: Die Vercharterungen und Vermietungen von begünstigten Wasserfahrzeugen ist nach § 4 Nr. 2 UStG i.V. mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG grundsätzlich steuerbefreit. Eine Sport- oder Vergnügungszwecken dienende Hochseeyacht erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen für ein Wasserfahrzeug, das i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt ist. Die Vercharterung oder Vermietung einer solchen Yacht ist daher nicht nach § 4 Nr. 2 i.V. mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei (vgl. hierzu NWB CAAAA-94138).
Fundstelle(n):
JAAAF-16400