Bremen | Beiträge zur Arbeitnehmer-Interessenvertretung 2011 (SenFin)
Der Beitragssatz für die Arbeitnehmerkammer in Bremen beträgt ab unverändert 0,15 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Die Beitragspflicht besteht nicht bei einem Monatslohn von weniger als 250 Euro (.
Hintergrund: Alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten) sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer (Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen). Zurzeit sind dies rund 285.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und knapp 50.000 Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer. Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder.
Quelle: SenFin Bremen
Fundstelle(n):
QAAAF-16399