Einkommensteuer | Scheinrenditen der Phoenix Kapitaldienst GmbH (OFD)
Die OFD Karlsruhe hat zur steuerlichen Behandlung der Scheinrenditen aus dem "Phoenix Managed Account" im Schneeballsystem der Phoenix Kapitaldienst GmbH Stellung genommen ( St 111).
Hierzu führt die OFD Karlsruhe u.a. aus: Das Vertragsverhältnis zwischen Phoenix und den geschädigten Anlegern ist als stille Beteiligung zu qualifizieren. Grundlage dieser Beurteilung ist das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg (Az. 3 K 1039/2007). Die Anleger haben deshalb grds. die ausgezahlten Scheinrenditen im Jahr des Zuflusses und die (nur) gutgeschriebenen Scheinrenditen im Jahr der Gutschrift als Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der stillen Beteiligung zu versteuern. Wurden ausgezahlte Scheinrenditen an den Insolvenzverwalter zurück gezahlt, sind diese im Jahr der Rückzahlung als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen anzusetzen. Nach der Rechtsprechung des NWB KAAAC-95846 und v. - NWB CAAAD-45785) sind (auch) Scheinrenditen zu versteuern, da der Anleger sich die ihm gutgeschriebenen Renditen seiner Kapitalanlage hätte auszahlen lassen können, er stattdessen aber die Wiederanlage der Renditen bestimmt hat. Das gilt aber nur, solange der Schuldner noch zahlungsfähig war, bei Phoenix bis einschließlich des Jahres 2004. Aus sachlichen Billigkeitsgründen sind die nach dem (nur) gutgeschriebenen, einkommensteuerlich zugeflossenen und versteuerten Scheinrenditen im Veranlagungszeitraum 2005 (Jahr der Insolvenzeröffnung) als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen aus einer (typisch) stillen Beteiligung anzusetzen. Die Billigkeitsregelung reicht aber nur soweit, wie die nach dem gutgeschriebenen und nicht ausbezahlten Scheinrenditen in den Jahren der Gutschrift tatsächlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert wurden. Deshalb mindern tatsächliche Werbungskosten, der Werbungskosten-Pauschbetrag und der Sparer-Freibetrag (ggf. anteilig) in den Vorjahren den im Jahr 2005 anzusetzenden Verlust.
Hinweis: Den Volltext der o.g. Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB YAAAD-58217.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
PAAAF-16369