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Online-Nachricht - Montag, 27.12.2010

Schneechaos | Arbeitsrecht gilt auch im Schneechaos (BMAS)

Wer seinen Arbeitsplatz in diesen Tagen aufgrund der Witterung nicht oder zu spät erreicht, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Entgelts für diese Zeiten. Das Risiko für die Anfahrt zur Arbeit, das sogenannte Wegerisiko, liegt beim Arbeitnehmer. Hierauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin.

Mancherorts ordnen Arbeitgeber jetzt Überstunden an. Hier kann bei den aktuellen Witterungsverhältnissen von einem Notfall ausgegangen werden. Das gilt etwa zur Wiederherstellung des Stromnetzes, um Waren anzunehmen, den Warenbestand aufzufüllen oder wegen längerer Öffnungszeiten zur Versorgung der Bevölkerung. Hier sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet.

Quelle: BMAS online


 

Fundstelle(n):
VAAAF-16341