Abfindungen | Steuergestaltung durch Fünftelregelung oder Aufspaltung?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Zahlung einer Abfindung oder eines Teilbetrags steuerwirksam gestalten, in dem sie die Zahlung auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilen. Diese Gestaltung hat der ausdrücklich zugelassen.
Hintergrund: Seit 2006 sind Abfindungen steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber ermäßigt besteuert werden nach § 34 EStG. Dies setzt wiederum voraus, dass dem Arbeitnehmer die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum zufließt.
Hieraus resultiert die Frage, was für den Arbeitnehmer günstiger ist: ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG oder Aufspaltung der Zahlung auf zwei Veranlagungszeiträume?
Der Beitrag von Happe aus BBK 21/2010 enthält für dieses Entscheidungsproblem eine interaktive Berechnungstabelle, mit der sich Beispiele ohne Aufruf eines zusätzlichen Berechnungsprogramms durchrechnen lassen. Einzugeben sind lediglich das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung, die Abfindungshöhe, der verschiebbare Teil sowie die Anwendung der Splitting-Tabelle.
Quelle: NWB-Datenbank
Fundstelle(n):
DAAAF-16321