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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.12.2010

Gesetzgebung | Umsetzung der novellierten Investmentfonds-Richtlinie (BMF)

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der neugefassten Investmentfonds-Richtlinie (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält zudem steuerliche Maßnahmen.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf beinhaltet die Umsetzung der neugefassten europäischen Investmentfonds-Richtlinie 2009/65/EG (sog. „OGAW IV-Richtlinie“, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Investmentgesetz (InvG), die zum in nationales Recht umzusetzen ist. Aufgrund einer vergleichbaren Interessenlage sollen die Vorschriften auch für nicht durch die OGAW IV-Richtlinie harmonisierte Fonds (sog. „Nicht-OGAW-Fonds“, z.B. Offene Immobilienfonds) Anwendung finden.
Aufsichtsrechtliche Änderungen: Die OGAW-IV-Richtlinie regelt insbesondere folgende Bereiche, die durch Änderungen des InvG umgesetzt werden:

  • die Pflicht, Anleger durch zweiseitige wesentliche Anlegerinformationen kurz und leicht verständlich über die Hauptmerkmale der Investmentfonds zu informieren,

  • die Ermöglichung der grenzüberschreitenden Fondsverwaltung durch Kapitalanlagegesellschaften,

  • die Beschleunigung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Fondsanteilen durch direkte Übersendung der für den öffentlichen Vertrieb im europäischen Ausland erforderlichen Unterlagen innerhalb der Aufsichtsbehörden,

  • die Steigerung der Fondseffizienz durch Ermöglichung von grenzüberschreitenden sog. Master-/Feeder-Konstruktionen (eine Form des Poolings von Vermögenswerten); hierbei investiert ein sog. „Feederfonds“ nahezu sein gesamtes Vermögen in einen sog. „Masterfonds“, die Risikomischung erfolgt indirekt auf Ebene des Masterfonds,

  • die Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an inländische und grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen. Insbesondere werden die Informationspflichten gegenüber dem Anleger verbessert.

  • und die Einführung eines Schlichtungswesens für Verbraucher (vergleichbar dem bereits bestehenden Ombudsmannverfahren für Banken).

In Anlehnung an die Vorgaben der OGAW-IV-Richtlinie im Bereich Verschmelzungen und Master-Feeder-Konstruktionen sieht der Gesetzentwurf zudem neue Informationspflichten gegenüber dem Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers vor (Schreiben, E-Mail etc.). Dies bedeutet beispielsweise eine Verbesserung der Information der Anleger bei Änderungen der Kosten oder Anlagestrategie eines Investmentfonds.
Verbesserungen für Mikrofinanzfonds: Das Gesetz dient ferner der Verbesserung der Rahmenbedingungen für sog. Mikrofinanzfonds, bei denen inländische Fonds in unverbriefte Darlehensforderungen sogenannter Mikrofinanz-Institute investieren können. Hier sollen bestehende Hemmschwellen abgebaut werden. Die bisherigen Anforderungen des InvG an Mikrofinanz-Institute haben dazu geführt, dass keine Mikrofinanz-Sondervermögen in Deutschland aufgelegt wurden. Die Anforderungen an die Mikrofinanz-Institute sind daher auf ein angemessenes Maß zurückzuführen.
Steuerliche Folgeänderungen der OGAW IV-Umsetzung: Die nach der OGAW-IV-Richtlinie zugelassene grenzüberschreitende Fondsverwaltung durch Kapitalanlagegesellschaften macht ferner steuerrechtliche Anpassungen erforderlich, um auch künftig eine eindeutige steuerliche Kategorisierung von Investmentvermögen als inländisches oder ausländisches Steuersubjekt zu gewährleisten.
Sonstige steuerliche Änderungen: Zusätzlich und unabhängig von der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie ist es erforderlich, den Kapitalertragsteuerabzug bei sammelverwahrten Aktien und Investmentanteilen ab dem neu zu regeln, um Steuergestaltungen bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag zu verhindern.
Änderung im REIT-Gesetz: Außerdem ist eine Regelung im Zusammenhang mit dem REIT-Gesetz (Real Estate Investment Trust) aufgenommen worden, wonach für Vor-REITs die Frist für den zur Erlangung des REIT-Status erforderlichen Börsengang auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden kann und hierdurch auch ein steuerlicher Bestandsschutz (§ 3 Nummer 70 EStG - Exit Tax) eintritt.
Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht auf den Internetseiten des BMF zum Download bereit. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
QAAAF-16292