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Online-Nachricht - Montag, 13.12.2010

Finanzaufsicht | Ausnahme für Freiberufler - Merkblatt veröffentlicht (BaFin)

Die BaFin regelt in einem Merkblatt die Ausnahme für freie Berufe, für den Fall, dass diese Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 4 KWG nur gelegentlich im Rahmen eines Mandatsverhältnisses als Freiberufler erbringen. Der Freiberufler zählt hier nicht als Finanzdienstleistungsinstitut.

Das Merkblatt wendet sich vor allem an Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, da diese Pflichtmitglieder der örtlich für sie zuständigen Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- bzw. Wirtschaftsprüferkammern sind und das jeweilige Berufsrecht die Erbringung von Finanzdienstleistungen nicht ausschließt.

Die Ausnahmeregelung gilt nur für das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 4 KWG, also das Erbringen der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Betriebs eines multilateralen Handelssystems, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung und des Eigenhandels.

Quelle: BaFin

 

Fundstelle(n):
XAAAF-16268