Jahresabschluss nach BilMoG | Vorabausschüttungen und Ausschüttungssperren
Bei der GmbH ist es den Gesellschaftern möglich, noch während des Geschäftsjahres oder jedenfalls vor der Feststellung des Jahresabschlusses vorab eine Gewinnausschüttung zu erhalten. Für 2010 sind bei der Berechnung des ausschüttungsfähigen Betrags die Änderungen durch das BilMoG zu beachten, z.B. die Ausschüttungssperren.
Hintergrund: Vorabausschüttungen sind Zahlungen an die Gesellschafter, die eine GmbH bereits während des Geschäftsjahres oder jedenfalls vor Feststellung des Jahresabschlusses leistet. Voraussetzungen hierzu ist, dass eine begründete Gewinnerwartung für das laufende Geschäftsjahr vorliegt, kein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften vorliegt und die Gesellschafter einen ordnungsgemäßen Beschluss treffen. Der Gewinn muss in der vorab zu verteilenden Höhe wahrscheinlich sein. Hierbei darf die Summe der bewilligten Vorschüsse das zu erwartende Jahresergebnis höchstens erreichen und nicht übersteigen. Die Auflösung von Rücklagen darf dabei berücksichtigt werden.
Hinweis: Die Aufstellung eines Zwischenabschlusses ist für einen wirksamen Vorabausschüttungsbeschluss nicht erforderlich, jedoch empfehlenswert.
Jahresabschluss nach BilMoG: Durch das BilMoG wird die Berechnung des ausschüttungsfähigen Betrags komplexer: Einerseits sind Posten zu berücksichtigen, die erfolgsneutral in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen, z.B. früher gebildete Aufwandsrückstellungen oder Sonderposten mit Rücklageanteil. Andererseits sind die Ausschüttungssperren zu beachten, z.B. für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder latente Steuern.
In BBK 23/2010 befassen sich Ulrich Burkhardt und Martin Costa von RICHTER in München ausführlich mit Vorabausschüttungen und deren Berechnung nach BilMoG. Zum dem für Sie in der Datenbank freigeschalteten Beitrag gelangen Sie hier.
Fundstelle(n):
FAAAF-16222