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Online-Nachricht - Mittwoch, 01.12.2010

Was ist neu | Gesetzliche Neuregelungen zum

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Bei solchen Straßenverhältnissen sind Winterreifen Pflicht. Für mehr Transparenz am Markt für Energiedienstleistungen und eine bessere Aufklärung der Endkunden sorgt künftig das Energiedienstleistungsgesetz. Außerdem werden der Grundwehrdienst und der Zivildienst von neun auf sechs Monate verkürzt.


 

Mehr Transparenz auf dem Markt der Energiedienstleistungen: Das Energiedienstleistungsgesetz ist am in Kraft getreten. Es schafft die Bedingungen, um den nationalen Energiespar-Richtwert zu erreichen: Verbraucher sollen bis 2017 neun Prozent Energie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen für die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen. Konkret geht es darum, dass dieser Markt transparenter werden soll. Dazu sind Informationspflichten der Energielieferanten gegenüber den Endkunden vorgesehen. Die Kunden sollen zum Beispiel wissen, welches Angebot es an qualifizierten Energiesparberatern am Markt gibt oder wer in ihrer näheren Umgebung Energieaudits wie zum Beispiel Gebäudeenergieausweise erstellt.


 

Grundwehrdienst und Zivildienst kürzer: Die Dauer von Grundwehrdienst und Zivildienst sinkt von neun auf sechs Monate. Das Wehrrechtsänderungs-Gesetz tritt am in Kraft. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst seit dem angetreten haben. Die Verkürzung des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes haben weitere Änderungen zur Folge. Dies betrifft zum Beispiel die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes sowie die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


 

Fundstelle(n):
KAAAF-16216