Suchen
Online-Nachricht - Donnerstag, 25.11.2010

Umsatzsteuer | Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten (EU)

Der EU-Ministerrat hat Deutschland, Italien, Österreich und das Vereinigte Königreich ermächtigte, die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) auf Mobilfunkgeräte auszuweiten.

Quelle: EU Tax & Customs News

 

Fundstelle(n):
AAAAF-16173