Einkommensteuer | Beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler (BMF)
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zum Steuerabzug gemäß § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen Stellung genommen ().
Das o.g. Schreiben umfasst 55 Seiten und tritt an die Stelle der (NWB JAAAA-84647), (NWB SAAAA-84631) und v. (NWB CAAAA-81129). Es ist für alle Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem zufließen.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
FAAAF-16167