Steuerpolitik | Vereinfachte Steuererklärung durch AN-Pauschbetrag-Splittung
Die Länder Schleswig-Holstein und Hessen haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Steuervereinfachung für Arbeitnehmer vorgelegt. Dieser sieht im Kern die Aufsplittung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro in separate Pauschbeträge für Fahrtkosten und für übrige Werbungskosten vor.
Bereits bei einer Fahrstrecke von 14 Kilometern zur Arbeit würde die Arbeitnehmern für Fahrtkosten zustehende Summe bei der derzeitigen Regelung den kompletten Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufzehren, argumentieren sie. Dadurch müssten Arbeitnehmer Aufwendungen für Fachbücher oder Abschreibungen für einen beruflich genutzten Computer jeweils einzeln nachweisen.
Geht es nach dem Willen der beiden Länder, könnte dieser teils aufwendige Nachweis bei einer Aufsplittung künftig entfallen. Wiegard sprach mit Blick auf die 22,6 Millionen steuerpflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland von einer «gewaltigen Zahl» von bisher bei den Finanzämtern einzureichender Nachweise, die wegfielen. Dadurch bräuchten die Finanzämter zudem weniger Personal für die Bearbeitung der Steuererklärungen.
Quelle: dapd
Fundstelle(n):
EAAAF-16137