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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.11.2010

Körperschaftsteuer | Fiktives Betriebsausgabenabzugsverbot verfassungsgemäß (BVerfG)

Das BVerfG hat entschieden, dass das pauschalierte Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG verfassungsgemäß ist ().

Sachverhalt: Das Finanzgericht hat dem BVerfG im konkreten Normenkontrollverfahren die Frage vorgelegt, ob § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG insoweit mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, als typisierend 5% der Bezüge und Veräußerungsgewinne als nichtabziehbare Betriebsausgaben einkommenserhöhend berücksichtigt werden, ohne dass der Nachweis niedrigerer Betriebsausgaben gestattet ist.

Hierzu führte das BVerfG weiter aus: Die Pauschalierungsregelung des § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch erweist sie sich als verfassungswidrige Durchbrechung des Grundsatzes der Folgerichtigkeit. Sie ist durch hinreichende, die Pauschalierung tragende Rechtfertigungsgründe gedeckt.

Quelle: BVerfG online


 

Fundstelle(n):
BAAAF-16125