Einkommensteuer | Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des Mandantenstamms (FG)
Verpachtet ein Angehöriger eines freien Berufs (hier ein Steuerberater) seinen Mandantenstamm an eine verflochtene GmbH, so begründet dies eine Betriebsaufspaltung ().
Hierzu führte das Gericht weiter aus: Die Einnahmen aus der Verpachtung des Mandantenstamms bleiben nicht etwa deshalb freiberufliche Einkünfte, weil dieser in der früheren freiberuflichen Steuerberaterkanzlei „aufgebaut” worden ist. Der „Mandantenstamm” als eigenständiges, vom „Praxiswert” zu sonderndes Wirtschaftsgut entsteht erst damit, dass er verkehrsfähig gemacht wird, d.h. mit seiner Definition, Benennung und Verwendung in einem Rechtsgeschäft, hier dem Pachtvertrag. Wird – wie im Streitfall – mittels Verpachtung des Mandantenstammes eine Betriebsaufspaltung begründet, so sind die Einkünfte aus dieser Nutzung der Einkunftsart der Betriebsaufspaltung zuzuordnen und damit als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
BAAAF-16083