Kindergeld | Zum Anspruch eines Ausländers bei einer Aufenthaltserlaubnis (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG nur dann Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in dem Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt wird (; veröffentlicht am ).
Anmerkung: Der Senat führt weiter aus, dass er die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG, die mit Wirkung vom in Kraft getreten ist und gemäß § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG alle Sachverhalte erfasst, bei denen das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist, für verfassungsgemäß hält. Die verfassungsrechtlichen Zweifel des Bundessozialgerichts (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 7.12.2009) an der wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) kämen im steuerrechtlichen Kindergeld nicht zum Tragen, da das Kindergeld, anders als das Erziehungsgeld (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG), als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werde.
Quelle: BFH online
Fundstelle(n):
XAAAF-16067