Gesetzgebung | Kostenfallen im Internet - Internetabzocke wirksam bekämpfen (BMJ)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet vorgestellt. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Der Nutzer soll hiernach vor einer verbindlichen Bestellung mit gesonderter Erklärung, z.B. durch einen Klick ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.
Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Buttonlösung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Unseriösen Geschäftsmodellen wird der Boden entzogen.
Hinweis: Der Vorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme einer solchen Regelung in die neue Verbraucherrechterichtlinie liegt in Brüssel zwar auf dem Tisch, die Verabschiedung wird aber nicht vor 2012 erwartet. Anschließend müsste sie noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Darum soll nun zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der jetzt den Ländern und Verbänden mit Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Den Referentenentwurf , sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kostenfallen im Internet finden Sie unter www. bmj.de/abofallen.
Quelle: BMJ online
Fundstelle(n):
YAAAF-16019