Online-Nachricht - Mittwoch, 06.10.2010
Kindergeld | Pauschalen für Kontoführungsgebühren und Reinigungskosten (FG)
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) weist auf ein inzwischen rechtskräftiges Finanzgerichtsurteil hin, nachdem bei der Berechnung des Grenzbetrags für das Kindergeld Aufwendungen für Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel sowie Kosten für die Reinigung spezieller Berufskleidung auch ohne gesonderten Nachweis als beruflich bedingte Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen sind ().
Quelle: BDL, Pressemitteilung Nr. 31/2010
Fundstelle(n):
AAAAF-15820