Online-Nachricht - Freitag, 01.10.2010
Reiserecht | Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler (BGH)
Ein Reisebüro übernimmt in der Regel typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen. Allein aus dem Angebot mehrerer zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmter Reiseleistungen auf Wunsch des Kunden kann nicht geschlossen werden, dass das Reisebüro wie ein Reiseveranstalter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Reiseleistungen übernimmt ( Xa ZR 130/08).
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 186/2010
Fundstelle(n):
DAAAF-15790