Suchen
Online-Nachricht - Freitag, 24.09.2010

Liechtenstein | Umfassende Steuerreform (PIA)

Der Landtag Liechtensteins hat einer Regierungsvorlage für eine umfassende Steuerreform zugestimmt und damit grünes Licht gegeben, damit das Gesetz wie geplant am in Kraft treten kann.


Hierzu führt das Presse- und Informationsamt Liechtensteins (PIA) weiter aus:

Attraktive Besteuerung natürlicher Personen - Besteuerung von Liegenschaften wie bisher: Durch das neue System mit nur noch sieben Stufen kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auch ohne vertiefte Kenntnisse des Gesetzes seine Steuerbelastung selbst berechnen. Dadurch wird die Höhe der Steuern nachvollziehbar und transparent. Bei der Besteuerung von Immobilien und Grundstücken wird an der bisherigen Praxis festgehalten.

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Im Rahmen der Totalrevision werden systemfremde Steuern abgeschafft, die bis heute im Steuergesetz vorhanden sind. Bei den natürlichen Personen betrifft dies die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das vererbte oder geschenkte Geld wurde bereits einmal im Rahmen der Erwerbs- und Vermögenssteuer besteuert. Diese Mehrfachbelastung desselben Steuersubstrates wird mit der Steuerreform aufgehoben. Generell gilt das Prinzip, dass das erzielte Einkommen über den Lebenszyklus grundsätzlich nur einmal versteuert werden muss.

Vorteile für die liechtensteinischen Unternehmen: Die Reform des Steuerrechts stärkt die Position Liechtensteins im internationalen Wettbewerb, weil die Steuersätze eines Landes zu den wichtigsten Standortfaktoren zählen. In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erarbeitet, erhalten die Unternehmen mit dem neuen Steuergesetz bessere Möglichkeiten, sich zu strukturieren und auf den globalen Wettbewerb einzustellen. Mit der neu eingeführten "Flat-Rate" von 12,5 Prozent werden künftig alle Unternehmen gleich besteuert, wobei bis auf wenige Ausnahme alle eine Mindestertragssteuer von 1.200 Franken zu entrichten haben. Zudem wird die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital mit dem Eigenkapitalzinsabzug beseitigt. Neu wurden auch Bestimmungen über Gruppenbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen wird es noch attraktiver, in Liechtenstein ein neues Unternehmen zu gründen.

Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer: Bei den juristischen Personen werden die Couponsteuer sowie die Kapitalsteuer abgeschafft. Auf den am vorhandenen Reserven fällt jedoch die Couponsteuer noch an. In den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes besteht die Möglichkeit, dieses Kapital zu einem verminderten Satz von zwei Prozent abzurechnen. Dadurch soll es den Unternehmen ermöglicht werden, ihr Kapital wieder zu investieren und damit den Standort Liechtenstein zu stärken.

Stärkung des Philanthropiestandorts: Wie nach geltendem Recht werden juristischen Personen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von den Steuern befreit. Im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts wird neu der gleiche Gemeinnützigkeitsbegriff verwendet. Bei gemeinnützigen Stiftungen und Anstalten, die der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstehen, ist bei der Einreichung von Unterlagen sowie im Bereich der Aufsicht über diese Institutionen ein vereinfachtes und einheitliches Verfahren im Bereich Zivil- und Steuerrecht vorgesehen.

Attraktive Besteuerung für Privatvermögensstrukturen: Das Steuergesetz sieht neu vor, dass juristische Personen durch vermögende Privatpersonen dazu genutzt werden können, Teile ihres Vermögens in einer selbständigen juristischen Personen und zwar einer Privatvermögensstruktur (PVS) zu verwalten. Voraussetzung ist, dass diese PVS ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Diese Bestimmungen über die PVS wurden der EFTA-Überwachungsbehörde zu Notifizierung vorgelegt und könen erst bei Vorliegen der Notifizierung in Kraft treten.

Modernes und kompatibles Gesetz: Durch die europarechtskompatible Ausgestaltung des neuen Steuergesetzes erhöht sich die Rechtssicherheit, insbesondere für die liechtensteinischen Finanzintermediäre und ihre Kunden. Die geltenden Bestimmungen über die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche aus europarechtlicher Sicht auf Kritik gestoßen sind, werden mit dem neuen Steuergesetz abgeschafft. Die liechtensteinische Steuerpolitik erfüllt heute somit die europäischen Standards. Das neue Steuerrecht trägt dieser Entwicklung Rechnung, ohne jedoch an Attraktivität einzubüßen. "Mit dieser Reform hat Liechtenstein einen großen Schritt in eine erfolgreiche Zukunft getan. Wir haben damit den Wirtschaftsstandort entscheidend gestärkt", äußerte sich Regierungschef Klaus Tschütscher erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag. 

Quelle: Presse- und Informationsamt (PIA), Pressemitteilung v.


 

Fundstelle(n):
OAAAF-15743